Verpackungshersteller
Sie fertigen Dosen, Flaschen, Kartons, Beutel… Der größte Teil trifft Sie: die technische Dokumentation erstellen und die Konformitätserklärung für jede Verpackungsart unterschreiben.
Art. 15, 38 und 39Dringend · Gesetzliche Frist läuft
Wenn Ihr Unternehmen Produkte verpackt —oder sie bereits verpackt importiert— um sie in der EU zu verkaufen, braucht ab dem 12. August 2026 jede Verpackungsart eine unterschriebene Konformitätserklärung und ihre technische Dokumentation. Ohne diese Unterlagen darf diese Verpackung nicht verkauft werden. Mit ConformaPack beantworten Sie einen Fragebogen in einfacher Sprache und laden alles unterschriftsfertig herunter.
Ohne Registrierung und ohne Karte: Der Generator läuft vollständig in Ihrem Browser. Keine Berater für 150 € die Stunde, keine 200 Seiten Verordnung.
Ab dem 12. August 2026 darf Verpackung ohne Unterlagen nicht verkauft werden.
Visueller Countdown bis zum 12. August 2026, dem Datum, ab dem das europäische Verpackungsgesetz (Verordnung (EU) 2025/40) für jede Verpackung eine Konformitätserklärung verlangt.
Diese Seite bietet Ihnen den Überblick auf Deutsch. Der vollständige Generator läuft derzeit auf Spanisch und Englisch — mit Fachbegriffen der EU-Verordnung, die international einheitlich sind.
Zum Generator■ Siegel · Konformitätserklärung · technische Dokumentation · unterschriftsfertig · Siegel ■
Betrifft mich das?
Die schnelle Regel: Wenn Sie Verpackungen herstellen, Ihr Produkt verpacken oder bereits verpacktes Produkt importieren, betrifft es Sie. Das Gesetz verteilt die Pflichten über die gesamte Lieferkette, und klein zu sein befreit nicht: Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) unterscheidet nicht nach Größe.
Sie fertigen Dosen, Flaschen, Kartons, Beutel… Der größte Teil trifft Sie: die technische Dokumentation erstellen und die Konformitätserklärung für jede Verpackungsart unterschreiben.
Art. 15, 38 und 39Sie bringen Verpackungen oder verpackte Produkte von außerhalb der EU. Vor dem Verkauf müssen Sie prüfen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat, und eine Kopie der Unterlagen aufbewahren.
Art. 18Sie verpacken Konserven, Kosmetik, Getränke, Honig… oder bestellen Verpackungen mit Ihrer Marke. Vor dem Gesetz können Sie als Hersteller gelten, mit denselben Pflichten. Egal, ob Sie zu dritt im Unternehmen sind.
LieferketteVerkaufen Sie online mit eigenen Kartons, Umschlägen oder Füllmaterial? Diese Versandverpackung gilt für dieses Gesetz ebenfalls als Verpackung. Und wenn Sie weiterverkaufen, müssen Sie prüfen, dass Ihre Lieferanten die Unterlagen haben.
PrüfpflichtIn drei Schritten
Drei Schritte. Keine Meetings, keine „Preis auf Anfrage"-Angebote.
Sie beantworten einen einfachen Fragebogen: welches Material, was enthalten ist, ob Lebensmittelkontakt, ob wiederverwendbar. Mit Auswahllisten und Beispielen, ohne Fachjargon. Etwa 3 Minuten pro Verpackung.
ConformaPack formuliert Ihre Konformitätserklärung nach dem offiziellen Muster (Anhang VIII der Verordnung) und stellt die geordnete technische Dokumentation (Anhang VII) zusammen, mit der Liste der Nachweise, die Sie sammeln müssen.
Sie laden das Dokument herunter, die verantwortliche Person Ihres Unternehmens unterschreibt es und Sie legen es ab. Mit den Updates informieren wir Sie, wenn sich etwas ändert (Etiketten 2028, Recyclingfähigkeit 2030…).
Preise
Eine Einmalzahlung, um Ihre Verpackungen zu dokumentieren, und ein optionales Abo, damit die Regel Sie nicht wieder überrascht. Weniger als das erste Meeting mit einer Beratung kostet.
149 € · Einmalzahlung
Grenze: bis zu 10 Verpackungsarten
Für Abfüller
249 € · Einmalzahlung
Grenze: bis zu 30 Verpackungsarten
39 € / Monat · optional
Erfordert ein Einmal-Paket
Private Beta: ConformaPack öffnet in der Reihenfolge der Warteliste. Die angegebenen Preise sind Einführungspreise und können vor dem öffentlichen Start angepasst werden. Der Test mit 1 Verpackung ist und bleibt kostenlos.
ConformaPack ist ein dokumentarisches Hilfswerkzeug, keine Rechtsberatung: Es formuliert und ordnet die Erklärung und die technische Dokumentation nach den offiziellen Mustern der Verordnung (EU) 2025/40. Die Konformitätserklärung wird immer von der verantwortlichen Person Ihres Unternehmens unterschrieben, die die Verpackung in Verkehr bringt und für die Einhaltung haftet. Wir sind keine benannte Stelle, kein Labor und keine Anwaltskanzlei, und die Nutzung von ConformaPack ist keine Rechtsberatung. Für komplexe Fälle stimmen Sie sich mit Ihrem Berater ab.
Warteliste
Wir öffnen der Reihe nach und mit begrenzten Plätzen, um jedes Unternehmen gut zu betreuen. Kein Spam: Wir schreiben Ihnen nur, um Zugang zu geben.